Bruckneudorf, Februar 2020


FISCHEREIRICHTLINIEN 2021


Allgemeines:


Grundlage der Fischereirichtlinien sind die Bestimmungen der Burgenländischen Fischereiordnung, zu deren Einhaltung sich jedes Mitglied mit Erwerb der BGLD - Fischerkarte verpflichtet.
Nachstehend werden die vereinsinternen Bestimmungen angeführt, die für alle Mitglieder bindend sind. Die Einhaltung wird von eingeteilten Teichkontrollorganen überprüft. Legitimationen durch Aufdruck „Teichkontrollorgan“ auf Lizenz.
Diese sind berechtigt, vereinsinterne Kontrollen in Bezug auf Einhaltung der Vereinsbestimmungen durchzuführen. Jedes Mitglied unterliegt diesen Kontrollen. Wird ein Fischer angetroffen, der die vom Vorstand aufgestellten Regeln nicht befolgt, muss er mit sofortigem Platzverweis ( ohne Fisch ) und einer Anzeige rechnen.


Vereinsinterne Bestimmungen:

  • eine HSV-Lizenz berechtigt zum Fischen mit 2 Ruten, mit ie einem Einfachhaken. Der Widerhaken ist zurückzubiegen. (Schonhaken), Blinkern ist nicht erlaubt.
  • Ryder - Zanderhaken, beim Raubfischangeln erlaubt. Verboten ist das Fischen mit Lebend Köder.
  • im Beisein und unter Verantwortung des Lizenznehmers, kann auch ein nächster Angehöriger (Gattin, Kind) unmittelbar neben dem Lizenznehmer mitangeln (Anzahl der Ruten, 2 gesamt!).
  • Jeder Lizenznehmer darf im Kalenderjahr maximal 15 Stk. Friedfische und 5 Stk. Raubfische als Beute aus dem Teich entnehmen, wobei pro Tag nicht mehr als 2 Fische mitgenommen werden dürfen.
  • Im Kalendermonat dürfen nur 2 Stück Raubfische entnommen werden, nach erfolgter Entnahme der zwei Raubfische ist ein gezieltes Räuberfischen verboten.
  • Die Kelterung des Fisches hat im eigenen Setzkescher am Angelplatz zu erfolgen und ist sofort in die Fangstatistik mit DATUM, UHRZEIT und GEWICHT (daher WAAGE - Pflicht) einzutragen.
    (Gilt auch für Gastangler).
  • Nach Kelterung eines zweiten Fisches, ist das Fischen sofort einzustellen.
  • Bereits gekelterte Fische dürfen nicht gegen andere (größere) Fische getauscht werden.
  • Fische sind mit äußerster Sorgfalt zu behandeln (kein Schleifen auf Schotter, schonendes Enthaken usw.) Abhakmatte ist PFLICHT. Jeder Fischer muss einen Setzkescher (mit mind. 1,5m Länge ) und einen dem Fischbesatz entsprechenden Unterfänger besitzen und benutzen.
  • Zur Wundbehandlung bei den Fischen ist Klinikum oder Petaisodona zu verwenden.
  • Gefangene Raubfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
  • Ein Beutetransfer an andere Lizenznehmer ist untersagt.
  • Abschuppen und Ausnehmen von Fischen ist am Teich verboten.
  • Es darf nur vom Ufer aus geangelt werden. Eisfischen ist nicht erlaubt.
  • Anfüttern in normalen Maßen ist erlaubt (ca. 1 Liter Maden, od. max. 1kg Teig, oder 2 kl. Dosen Mais).
  • Alle natürlichen Köder sind erlaubt. Zusatzstoffe bzw. Lockstoffe dürfen verwendet werden, wenn sie keinerlei Umweltschädigende Substanzen aufweisen.
  • Auf peinlichste Reinlichkeit am HSV - Gelände ist zu achten. Müll ist grundsätzlich vom Verursacher wieder mitzunehmen. Das Campieren, Übernachten in Fahrzeugen und Zelten, Feuerheizen, sowie die Verwendung starker Lichtquellen oder lärmendes Verhalten und Stören des Wildbestandes besonders bei Dunkelheit ist untersagt (Naturschutzgebiet, Jagdinteressen). Hunde haben angeleint und im unmittelbaren Nahbereich des Besitzers zu sein (kein Herumlaufen).
  • Das Baden im Sommer erfolgt auf eigene Gefahr und hat unter Rücksichtnahme auf Angler zu erfolgen, fallweise und in beschränkter Anzahl können auch Gäste mitgenommen werden. Zum selbständigen Baden sind nur Mitglieder und deren nächste Familienangehörige berechtigt. Der Ausübung des Angelns ist allen anderen Aktivitäten am Wasser der Vorrang zu geben.
  • Die Vereinshütte ist grundsätzlich für Vereinszwecke vorgesehen (Lagerung von Futter und Gerät) und nicht für Lagerung von Privatgerät.
  • Um den Mitgliedern ein interessantes Angeln zu ermöglichen, wurden auch kapitale KARPFEN besetzt (über 12 kg) Karpfen über 4 kg sind für schonendes Zurücksetzen vorgesehen! Wird ein solcher Friedfisch gefangen darf dieser nur kurz, für die Zeit eines Fotos an Land bleiben, danach ist er unverzüglich zurückzusetzen.
  • Amur, Tolstolob und Barsche sollten nicht mehr zurückgesetzt werden, sind jedoch auch nicht auf dem Schotterhaufen zu entsorgen (nicht Waidmännisch). AMUR sind einzutragen.
  • Der Raubfischbesatz wird grundsätzlich im Spätherbst durchgeführt, der genaue Termin kann vom Besatzbeauftragten erfragt werden.
  • Allfällige Sonderschonzeiten und andere Neuigkeiten werden immer an der Vereinshütte verlautbart.
  • Bitte bei Eintreffen immer einen Blick auf den Info - Kasten werfen!!!!!
  • Die Schonzeiten sind in der Fangstatisktik eingetragen !!!!!!!

 Bestimmungen für Gastangler:

  • Jeder Lizenznehmer darf im Jahr in seinem Bereich insgesamt 5 Gäste mitnehmen.
    Für den Gast gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für Mitglieder. Für die Einhaltung ist der Lizenzinhaber voll verantwortlich.
  • Ein Gastangler darf nur auf Friedfische bei Tag angeln. Vor Angelbeginn ist der Gast in die entsprechende Spalte einzutragen.
  • Am Jahresende ist ein Betrag von 10 - € pro Gast beim Vereinskassier einzuzahlen! Fische können nur zu Lasten des Lizenznehmers entnommen werden (gemeinsam 2 Stk.) - (auch hier, bei zwei Fischen im Kescher, ist das Fischen einzustellen).


PETRI HEIL!!!!!

   Der Obmann                                                                                    Der Schriftführer

  SCHMIDT Michael, Obstlt.                                                               ZWINGER Manfred, Vzlt.